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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Von UBUNTUYOGA Wien

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von UBUNTUYOGA, für offene Einheiten und Kurse, veröffentlicht in Form eines Stundenplans sowie Workshops. Mit dem Erwerb eines Blocks/ Zeitkarte  für offene Einheiten, sowie Anmeldung und Bezahlung für einen Kurs / Workshop, der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Teilnehmer*in die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Als „offene Einheiten“ gelten alle im Stundenplan angeführten Stunden, außer bei explizierter Nennung „Geschlossene Gruppe“.

 

2. Nutzungsrecht
a) Mit dem Erwerb eines Blocks/ Zeitkarte für offene Einheiten sowie Anmeldung und Bezahlung für einen Kurs / Workshop ist der/die Teilnehmer*in berechtigt, die Räumlichkeiten des UBUNTUYOGA Studios zu den angebotenen Kurszeiten laut Stundenplan bzw. für die Dauer eines Workshops zu nutzen. Der/die Teilnehmer*in ist berechtigt, jeweils 20 Minuten vor sowie 20 Minuten nach Beendigung der Einheiten/Workshops die Räumlichkeiten des UBUNTUYOGA Studios zum Umziehen und (kurzen) Duschen zu nutzen. Der/Die Teilnehmer*in ist verpflichtet sich auf Anfrage des Personals des UBUNTUYOGA Studios auszuweisen. Widrigenfalls kann ihm/ihr die Nutzung untersagt werden.

b) Dem/der Teilnehmer*in stehen grundsätzlich alle Leistungen des von UBUNTUYOGA  bereitgestellte Studio offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Für Workshops, Kurse und offene Yogaklassen gelten begrenzte Teilnehmerzahlen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem/der Teilnehmer*in erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch UBUNTUYOGA.

c) Der/die Teilnehmer*in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Einheiten/Kurse/Workshops kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer*innen kommt. Während einer Einheit ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, auch durch Geräte, zu vermeiden. Der/Die Teilnehmer*in hat sich an diese Regeln, und im Interesse aller Teilnehmer*innen an präzisierende Weisungen der Mitarbeiter*innen von UBUNTUYOGA zu halten. Die Hausordnung ist zu beachten.
d) UBUNTUYOGA ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung, gegen die Anstandsregeln, sowie bei Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl oder bei einem groben Verstoß gegen die allgemeinen Hygienevorschriften, dem Mitglied fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon gezahlte Beitrag nicht zurückerstattet. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

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3. Vertragsarten und Konditionen
a) Vertragsarten
I. Blöcke/Zeitkarten:
Der/Die Teilnehmer*in kann aus den nachfolgenden Blöcken/Zeitkarten wählen:

  • Einzel Einheit: Berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer einzelnen Yoga Unterrichtseinheit

  • 5er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 5 offenen Einheiten aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von 12 Monaten, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.

II. Kurs-Teilnahmen:
Als Kurs-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für einen Zeitraum mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Kurseinheiten laut Webseite. Versäumte Einheiten eines Kurses können nicht nachgeholt werden.

 

III. Einzelstunde:

Bei Veranstaltungen die entweder im Titel oder Beschreibung als „Einzelstunde“ ausgewiesen sind, gilt eine Stornofrist von 24 Stunden vor Kursbeginn.  Bei Abmeldung von gebuchten Stunden bis 24 Stunden vor Kursbeginn, wird der gesamte Betrag (100%) zurückerstatten. Bei Abmeldung innerhalb von 24 Stunden vor Kursbeginn gilt eine Stornogebühr von 100%.

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IV. Workshop-Teilnahmen:
Als Workshop-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für diesen Workshop mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Einheiten laut Webseite. Versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden.

Bei Abmeldung von gebuchten Stunden bis 48 Stunden vor Kursbeginn, wird der gesamte Betrag (100%) zurückerstatten. Bei Abmeldung innerhalb von 48 Stunden vor Kursbeginn gilt eine Stornogebühr von 100%.

Bei Veranstaltungen die entweder im Titel oder Beschreibung als „Workshop“ ausgewiesen sind, gilt eine Stornofrist von 72 Stunden. Innerhalb 72 Stunden vor Workshopbeginn gilt eine Stornogebühr von 100%, des bereits bezahlten Betrages. Bei Abmeldung bis 72 Stunden vor Workshopbeginns wird der gesamte Betrag (100%) zurücküberwiesen.

Die genannten Blöcke und Karten können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden. Blöcke und Karten für Yogaklassen sind nicht übertragbar. Das Nutzungsrecht ist nur im Falle einer Anmeldung für einen Kurs oder Workshop übertragbar, jedoch nicht nach Beginn desselben.


b) Preise und Zahlung:
Die Preise sind vorab online, oder an der Rezeption bei UBUNTUYOGA  sowie auf der Webseite von UBUNTUYOGA ausgeschrieben und verstehen sich als Endverbraucherpreis inkl. 20% Umsatzsteuer.
Die Zahlung erfolgt beim Kauf des jeweiligen Produktes, entweder in bar, via Bankomat- oder Kreditkartenzahlung oder Überweisung. Die Nicht- Inanspruchnahme der Leistungen von UBUNTUYOGA berechtigt nicht zu Abzügen. Zahlungsverzug tritt ein, sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt der/die Teilnehmer*in in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist UBUNTUYOGA darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

c) Gültigkeit und Unterbrechung von Zeitkarten und Blöcken:
Jeder Block bzw. Zeitkarte beginnt mit Inanspruchnahme der ersten Einheit und endet mit Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer.
Die Gültigkeitsdauer kann unterbrochen bzw. verlängert werden, wenn ein wesentlicher Grund vorliegt. Als wesentlicher Grund gilt gesundheitliche Beeinträchtigung für mindestens 6 Wochen oder ein Auslandsaufenthalt für mehr als zwei Monate. Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist mit ärztlichem Attest, nachzuweisen, das bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht keinerlei Yoga Übungen (=Asana oder Pranayama oder Meditation) gemacht werden dürfen.
Unterbrechung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur möglich, wenn diese mindestens einen Tag vor Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit, schriftlich vereinbart wurde. Nach Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit kann ein/e Block/Zeitkarte ausnahmslos nicht mehr verlängert werden.

d) Begrenzte Teilnehmerzahl/Stundenplanänderungen:
Die Räume des angemieteten Studios haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Falls der/die Teilnehmer*in nicht vorab bucht, kann bei hoher Teilnehmerzahl, ein Platz in einer bestimmten Yoga Einheit nicht garantiert werden.  Der/die Teilnehmer*in ist angehalten pünktlich vor jeder Einheit zu erscheinen.

Bei kurzfristiger Absage von Yoga Einheiten aus besonderem Anlass wird der bezahlte Betrag innerhalb von 14 Tagen zurücküberwiesen. Bei „gekauften Blöcken“ wird keine Stunde abgebucht.

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4. Haftung von UBUNTUYOGA
Der/Die Teilnehmer*in wird darauf hingewiesen, mitgebrachte Wertsachen in dem, vom Yogastudio bereitgestellten, verschließbaren Spinden, zu versperren. Mitgebrachte Gegenstände sind in der Umkleidekabine unbeaufsichtigt. Allenfalls mitgebrachte Wertsachen sind in den Kursraum mitzunehmen und elektronische Geräte auszuschalten. Soweit nicht eine Beteiligung von Mitarbeiter*innen von UBUNTUYOGA nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen.

Die Inanspruchnahme von Leistungen von UBUNTUYOGA erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. UBUNTUYOGA haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Teilnehmer*innen. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet UBUNTUYOGA nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 5 verwiesen.

Die Haftung von UBUNTUYOGA für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch UBUNTUYOGA und seinen Mitarbeiter*innen keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.

 

 

5. Gesundheitszustand der Teilnehmer*innen
Der/die Teilnehmer*in versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden, ebenso, dass dem Ausführen der Yogaübungen keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich Schwangerschaft, chronische oder akute Erkrankung (körperlich oder mental/ psychisch) dem/r Yogalehrer *in bzw. dem Betreiber von UBUNTUYOGA umgehend mitzuteilen.

Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Mitarbeiter*innen von UBUNTUYOGA sind berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem/der Teilnehmer*in die Ausübung von Yogaklassen zu verwehren.

 

 

6. Datenschutzbestimmungen
Daten des/der Teilnehmer*in werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/die Teilnehmer*in ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die UBUNTUYOGA zur Verfügung gestellt werden EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
Bilder und Videos aus Unterricht und Workshops können zur Dokumentation, Veröffentlichung und für Werbezwecke, sowie in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram …) ohne weitere Zustimmung verwendet werden, sofern es keinen ausdrücklichen Widerspruch seitens eine/r Teilnehmer*in dagegen gibt.

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7. Gerichtsstand, geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, ist der Gerichtsstand Wien und gilt für alle Streitigkeiten zwischen UBUNTUYOGA und den/der Teilnehmer*in das sachlich zuständige Gericht in Wien.

 

 

8. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Teilnehmer*in eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.

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